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BÖKER Plus Kwaiken Compact Automatic All Black FIRST PRODUCTION RUN 263 OF 300

Böker Baumwerk
Art.-Nr.: 01BO255-FIRSTPR
Hersteller:
Böker Baumwerk
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BÖKER Plus Kwaiken Compact Automatic All Black FIRST PRODUCTION RUN 263 OF 300
BÖKER Plus Kwaiken Compact Automatic All Black FIRST PRODUCTION RUN 263 OF 300
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BÖKER  Plus Kwaiken Compact Automatic All Black FIRST PRODUCTION RUN 263 OF 300
 
Besonderheit FIRST PRODUKTION RUN 263 von den ersten  300 Stück weltweit
Dieses Einzelstück ist nummeriert und gestempelt mit 263 of 300
Es war  nur für den USA Export bestimmt und nicht in Deutschland erhältlich. Reimport. 
Gesamtlänge: 18,1 cm
Klingenlänge: 7,8 cm
Gewicht: 104 g
Klingenstärke: 3,2 mm
Klingenmaterial: 154CM
Griffmaterial: Aluminium
Designer: Lucas Burnley
Verschluss: Druckknopf
CLIP            Ja. Farbe schwarz abschraubbar
Hersteller     BÖKER, hergestellt in USA 
 
Die große Beliebtheit des Kwaiken von Lucas Burnley hat schon im letzten Jahr zu einer Zusammenarbeit mit dem überaus renommierten Springmesserspezialisten Pro-Tech aus Kalifornien geführt.  Das in enger Zusammenarbeit entstandene und bei Pro-Tech in den USA gefertigte Kwaiken Automatic war bei Erscheinen in den USA überaus erfolgreich.  Das Kwaiken Compact Auto ist die etwas stämmigere Version, die bei nahezu gleiche Griffstärke insgesamt ein wenig kürzer ausfällt und damit einen etwas robusteren Auftritt pflegt. So ist das Böker Plus Kwaiken Compact Auto eine wunderbare Ergänzung der erfolgreichen Serie und begeistert den Sammler ebenso wie den Nutzer und Freund eleganter Taschenmesser.
Mit schwarzem Aluminiumgriff und schwarz DLC-beschichteter Klinge aus 154CM. Mit Clip (Tip-up/r).
In Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Springmesserspezialisten Hogue entwickeltes Automatikmesser.

  §§ deutsches Waffengesetz:
Das neue Waffengesetz bringt Änderungen mit sich, die auch den Bereich der Messer betreffen. Am 30. Oktober 2024 veröffentlicht und zum 31. Oktober 2024 in Kraft getreten, sind einige Neuerungen relevant.
Zu Nummer 14 (§ 58 Absatz 24) Mit dieser Regelung wird eine bundesweite einjährige Amnestie für Springmesser, beginnend mit Inkrafttreten des Gesetzes, aufgenommen. Ziel der Regelung ist es, die Zahl der sich in Umlauf befindlichen illegalen Springmesser zu verringern, wodurch ein wahrnehm barer Beitrag zur inneren Sicherheit geleistet werden kann. Wie auch bei der letzten Waf fenamnestie in 2017 soll auch der Transport der Springmesser zur Abgabe bei der zustän digen Behörde oder einer Polizeidienststelle der Regelung unterfallen. Diese Begünstigung gilt nur für den direkten Weg von dem Ort, an dem Springmesser aufbewahrt sind, zu dem Ort der Übergabe an eine Waffenbehörde oder Polizeidienststelle. Weiterhin wird die Abgabe der unerlaubt besessenen Springmesser im Verwaltungsverfahren nicht dahingehend sanktioniert, dass die betreffende Person als waffenrechtlich unzuverlässig erachtet wird. Dieses würde den Sinn und Zweck der Amnestie – Abgabe der unerlaubt besessenen Springmesser – konterkarieren - 48 - Bearbeitungsstand: 07.09.2024 02:47 Zu Nummer 15 (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1) Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Nummer 13 Buchstabe b. Künftig werden alle Springmesser verboten. Ein ausnahmsloses Verbot aller Springmesser würde allerdings den zu stellenden Anforde rungen an die Verhältnismäßigkeit nicht gerecht. Ein Umgang mit diesen Springmessern wird aber künftig nur noch möglich sein, wenn die betreffende Person ein berechtigtes Interesse für sich in Anspruch nehmen kann, das eine einhändige Nutzung eines Springmes sers erforderlich macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Um gang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jäger) erfolgt oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigern) dient. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Ein berechtigtes Interesse liegt darüber hinaus vor bei Personen, die zwei händig zu öffnende Messer nicht nutzen können, etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand.
Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und Gesetzes konform. Der Erwerb dieses Messers setzt ein Alter von 18 Jahren voraus, sowie die Übergabe einer Kopie des Personalausweises seitens des Käufers/der Käuferin. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. 

Per elektronischer Mail
kontakt@scharferladen.de
oder
als Fax
09281-87762.

Der Zahlungsdienstleister PayPal hat uns, Messer Rödter, Hof, wie auch andere deutsche Händler, aufgefordert, den Vertrieb von Springmessern einzustellen.  Andernfalls würde seitens PayPal die Geschäftsbeziehung gekündigt werden.
Obwohl viele unserer Kundinnen und Kunden Springmesser und PayPal  nutzen, mussten wir nach einer PayPal Sperre sofort reagieren.
Es ist nun so, dass wir zwar weiterhin Springmesser vertreiben, diese jedoch nicht via PayPal abrechnen.
Wir sind überzeugt, damit in Ihrem Interesse zu handeln.
Springmesser können ab sofort nur mehr mittels Vorüberweisung, Nachnahme, Abholung im Laden oder Kreditkarte abgerechnet werden.
Diesen Artikel haben wir am 21.08.2022 in unseren Katalog aufgenommen.

Hersteller

BÖKER
Heinr. Böker Baumwerk GmbH
Schützenstr. 30
42659 Solingen
Tel. +49 212 4012-0
E-Mail: info@boker.de
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Böker Plus - die Böker Innovationsmarke. Funktions- und Einsatzmesser, die für den professionellen Anwender in Zusammenarbeit mit international anerkannten Experten aus Militär, Polizei und Security entwickelt und erprobt wurden. Böker Plus Einsatzmesser sind innovativ in Funktion und Design sowie garantiert praxistauglich für den täglichen Einsatz. Konzeption, Design und Konstruktion in Solingen, Fertigung - wenn nicht anders angegeben - in Taiwan oder China.
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Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:
Schnittverletzungen: Die häufigste Gefahr bei der Verwendung von Messern ist das Risiko von Schnittverletzungen. Scharfe Klingen können schnell durch Haut und Gewebe dringen.
Abrutschen des Messers: Ein unsachgemäßes oder zu starkes Drücken kann dazu führen, dass das Messer abrutscht und unkontrollierte Bewegungen entstehen, die Verletzungen verursachen können.
Verletzungen durch Stürze: Messer sollten niemals ungesichert oder in der Nähe von Tischkanten abgelegt werden, um zu verhindern, dass sie herunterfallen und jemanden verletzen.
Stumpfe Messer: Stumpfe Messer stellen ein größeres Verletzungsrisiko dar, da sie mehr Kraft erfordern und leichter abrutschen können. Messer sollten daher regelmäßig sachgemäß nachgeschärft werden.
Nicht bestimmungsgemäße Nutzung: Das Verwenden eines Messers für Aufgaben, für die es nicht vorgesehen ist (z.B. als Hebelwerkzeug), kann nicht nur die Klinge beschädigen, sondern auch zu Unfällen führen.
Dieses Produkt ist z.B. kompatibel zu:
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