HERBERTZ Springmesser Selection Stone Wash Oberfläche Arzikel Mr. 530408
Grifflänge 11,5 cm
Klingenlänge 8,0 cm
Gesamtlänge 19,5 cm
Griffschalen G10
Stahl AISI 440
Clip JA
Zubehör Gürteletui, Nylon schwarz
Stichworte Springmesser, Switchblademesser, Automatischmesser, Messer, Taschenmesser
Aus der Herbertz Selection kommt dieses elegante Springmesser. Die Klinge aus rostfreiem AISI 440 Stahl ist wie alle Edelstahlteile des Messers im Stone Wash Finish veredelt. Der Auslöseknopf der Springautomatik dient gleichzeitig als zuverlässige Klingenarretierung, auch Button Lock genannt. Der Griff ist aus massiven Edelstahlblechen gefertigt und auf einer Seite mit einer Schale aus strukturiertem G10 versehen. Die Lieferung erfolgt in einer attraktiven Geschenkverpackung mit schwarzem Nylonetui.
§§ deutsches Waffengesetz:
Das neue Waffengesetz bringt Änderungen mit sich, die auch den Bereich der Messer betreffen. Am 30. Oktober 2024 veröffentlicht und zum 31. Oktober 2024 in Kraft getreten, sind einige Neuerungen relevant.
Zu Nummer 14 (§ 58 Absatz 24) Mit dieser Regelung wird eine bundesweite einjährige Amnestie für Springmesser, beginnend mit Inkrafttreten des Gesetzes, aufgenommen. Ziel der Regelung ist es, die Zahl der sich in Umlauf befindlichen illegalen Springmesser zu verringern, wodurch ein wahrnehm barer Beitrag zur inneren Sicherheit geleistet werden kann. Wie auch bei der letzten Waf fenamnestie in 2017 soll auch der Transport der Springmesser zur Abgabe bei der zustän digen Behörde oder einer Polizeidienststelle der Regelung unterfallen. Diese Begünstigung gilt nur für den direkten Weg von dem Ort, an dem Springmesser aufbewahrt sind, zu dem Ort der Übergabe an eine Waffenbehörde oder Polizeidienststelle. Weiterhin wird die Abgabe der unerlaubt besessenen Springmesser im Verwaltungsverfahren nicht dahingehend sanktioniert, dass die betreffende Person als waffenrechtlich unzuverlässig erachtet wird. Dieses würde den Sinn und Zweck der Amnestie – Abgabe der unerlaubt besessenen Springmesser – konterkarieren - 48 - Bearbeitungsstand: 07.09.2024 02:47 Zu Nummer 15 (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1) Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Nummer 13 Buchstabe b. Künftig werden alle Springmesser verboten. Ein ausnahmsloses Verbot aller Springmesser würde allerdings den zu stellenden Anforde rungen an die Verhältnismäßigkeit nicht gerecht. Ein Umgang mit diesen Springmessern wird aber künftig nur noch möglich sein, wenn die betreffende Person ein berechtigtes Interesse für sich in Anspruch nehmen kann, das eine einhändige Nutzung eines Springmes sers erforderlich macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Um gang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jäger) erfolgt oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigern) dient. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Ein berechtigtes Interesse liegt darüber hinaus vor bei Personen, die zwei händig zu öffnende Messer nicht nutzen können, etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand.
Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und Gesetzes konform. Der Erwerb dieses Messers setzt ein Alter von 18 Jahren voraus, sowie die Übergabe einer Kopie des Personalausweises seitens des Käufers/der Käuferin. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen.
Per elektronischer Mail
kontakt@scharferladen.de
oder
als Fax
09281-87762.
Der Zahlungsdienstleister PayPal hat uns, Messer Rödter, Hof, wie auch andere deutsche Händler aufgefordert, den Vertrieb von Springmessern einzustellen. Andernfalls werde die Geschäftsbeziehung seitens PayPal gekündigt.
Obwohl viele unserer Kundinnen und Kunden Springmesser und PayPal nutzen, mussten wir nach der Sperrung von PayPal sofort reagieren.
Es ist nun so, dass wir weiterhin Springmesser vertreiben, diese aber nicht über PayPal abrechnen.
Wir sind überzeugt, damit in Ihrem Interesse zu handeln.
Ab sofort können Springmesser nur noch per Vorkasse, Nachnahme, Abholung im Shop oder Kreditkarte bezahlt werden.