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HUBERTUS Springmesser Hirschhorn mittelspitz rostfrei

Art.-Nr.: 68.111.HH.11
Hersteller:
Hubertus
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HUBERTUS Springmesser Hirschhorn mittelspitz rostfrei
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Produktbeschreibung
HUBERTUS Springmesser Hirschhorn  mittelspitz rostfrei  Artikel Nr. HB 68.111.HZ.11
 
Gesamtlänge    19,2 cm
Klingenlänge       8,2 cm
Klingenmaterial  1.4034 Stahl, rostfrei
Klingenstärke      2,7 mm
Klingenform        mittelspitz
Grifflänge            11,0 cm
Griffmaterial        Hirschhorn, mehrfach vernietet
Backen, Platine   Neusilber
Verriegelung        Hebelschloss
Arretierung          feststellbar
Gewicht               131 Gramm
Hersteller             HUBERTUS, Solingen, Deutschland
1 x Springer
Suchworte           Springer, Springmesser, Messer, Switchblade, Switchknife 

Hinweis:
Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.

Springmesser gibt es seit über 150 Jahren. Ebenso scharf, ebenso spitz, ebenso gefährlich wie jedes andere Messer auch. Die Schalen dieses Modells vom Solinger Hersteller HUBERTUS sind aus Hirschhorn gefertigt. Die ergänzenden Nieten sind aus Messing, Backen und Platinen aus Neusilber. Die Klingenform ist mittelspitz, englisch als Drop Point bezeichnet. Diesen SPRINGER führt der schärfste Laden überhaupt, auch als Clip Point. Hochnäsig, hechtspitz, Entenschnabel. Was darf´s denn sein?
© Erda Spitz von Findig

   §§ deutsches Waffengesetz:
​​​​​​​Das neue Waffengesetz bringt Änderungen mit sich, die auch den Bereich der Messer betreffen. Am 30. Oktober 2024 veröffentlicht und zum 31. Oktober 2024 in Kraft getreten, sind einige Neuerungen relevant.
Zu Nummer 14 (§ 58 Absatz 24) Mit dieser Regelung wird eine bundesweite einjährige Amnestie für Springmesser, beginnend mit Inkrafttreten des Gesetzes, aufgenommen. Ziel der Regelung ist es, die Zahl der sich in Umlauf befindlichen illegalen Springmesser zu verringern, wodurch ein wahrnehm barer Beitrag zur inneren Sicherheit geleistet werden kann. Wie auch bei der letzten Waf fenamnestie in 2017 soll auch der Transport der Springmesser zur Abgabe bei der zustän digen Behörde oder einer Polizeidienststelle der Regelung unterfallen. Diese Begünstigung gilt nur für den direkten Weg von dem Ort, an dem Springmesser aufbewahrt sind, zu dem Ort der Übergabe an eine Waffenbehörde oder Polizeidienststelle. Weiterhin wird die Abgabe der unerlaubt besessenen Springmesser im Verwaltungsverfahren nicht dahingehend sanktioniert, dass die betreffende Person als waffenrechtlich unzuverlässig erachtet wird. Dieses würde den Sinn und Zweck der Amnestie – Abgabe der unerlaubt besessenen Springmesser – konterkarieren - 48 - Bearbeitungsstand: 07.09.2024 02:47 Zu Nummer 15 (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1) Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Nummer 13 Buchstabe b. Künftig werden alle Springmesser verboten. Ein ausnahmsloses Verbot aller Springmesser würde allerdings den zu stellenden Anforde rungen an die Verhältnismäßigkeit nicht gerecht. Ein Umgang mit diesen Springmessern wird aber künftig nur noch möglich sein, wenn die betreffende Person ein berechtigtes Interesse für sich in Anspruch nehmen kann, das eine einhändige Nutzung eines Springmessers erforderlich macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jäger) erfolgt oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigern) dient. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Ein berechtigtes Interesse liegt darüber hinaus vor bei Personen, die zwei händig zu öffnende Messer nicht nutzen können, etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand.
Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und Gesetzes konform. Der Erwerb dieses Messers setzt ein Alter von 18 Jahren voraus, sowie die Übergabe einer Kopie des Personalausweises seitens des Käufers/der Käuferin. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. 

Per elektronischer Mail
kontakt@scharferladen.de
oder
als Fax
09281-87762.


Der Zahlungsdienstleister PayPal hat uns, Messer Rödter, Hof, wie auch andere deutsche Händler, aufgefordert, den Vertrieb von Springmessern einzustellen.  Andernfalls würde seitens PayPal die Geschäftsbeziehung gekündigt werden.
Obwohl viele unserer Kundinnen und Kunden Springmesser und PayPal  nutzen, mussten wir nach einer PayPal Sperre sofort reagieren.
Es ist nun so, dass wir zwar weiterhin Springmesser vertreiben, diese jedoch nicht via PayPal abrechnen.
Wir sind überzeugt, damit in Ihrem Interesse zu handeln.
Springmesser können ab sofort nur mehr mittels Vorüberweisung, Nachnahme, Abholung im Laden oder Kreditkarte abgerechnet werden.
Diesen Artikel haben wir am 15.03.2022 in unseren Katalog aufgenommen.
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